ÜWG-Bürgerdialog vom 06.08.2024 - Bericht aus dem Magistrat
· letztes Treffen 04.06.2024
· am 02.07.2024 ÜWG-Infoveranstaltung bei der Leitstelle Odenwaldkreis
· seither 5 Magistrats-Sitzungen
Themen:
Platzvergabe Kindergartenjahr 2024/2025 – Aktueller Stand der Betreuungsplätze in den Erbacher Kindertagesstätten
Die Platzvergabe für die Betreuungsplätze der Erbacher Kindertagesstätten erfolgt in der Regel im Frühjahr des jeweiligen Jahres . Die Vergabe der Betreuungsplätze bezieht sich auf das jeweils kommende Betreuungsjahr, diesjährig auf 2024/2025.
Aufstockung der Kindertagesstätte Sonnenschein
Für die Aufstockung des Kindergarten Sonnenschein ist eine Ausschreibung der Architektenleistung nötig.
Die Fertigstellung der Aufstockung ist für das Kindergartenjahr 2025/2026 geplant.
Die Ausschreibung für die Architektenleistung über die Vergabestelle des Odenwaldkreises wird beschlossen.
Renaturierung Mümling - Innenstadtbereich
Die Maßnahme "Renaturierung Mümling" bezieht sich auf den Verlauf der Mümling Brücke „Neue Lustgartenstraße“ bis kurz unterhalb der Fußgängerbrücke „Am Badbrunnen“. Dieser Bereich steht in der Unterhaltungspflicht der Stadt Erbach. Mit der Maßnahme werden verschiedene Wanderhindernisse und Strukturdefizite behoben bzw. deutlich verringert. Sechs Abstürze inkl. einer Wehranlage sowie unpassierbarer Sohlpflasterung und Sohlgurte werden für aufstiegswillige aquatische Arten (Fische, Amphibien, Wasserpflanzen) passierbar gemacht.
Der Abschnitt ist in fünf Maßnahmen unterteilt (MA 0 – MA 4).
Im Jahr 2015 wurde ein Ing. Büro mit den Ingenieurleistungen für die Maßnahme „Renaturierung Mümling“ beauftragt.
Im Jahr 2017 wurde die Genehmigungsplanung an das Regierungspräsidium Darmstadt gesendet und im Jahr 2018 gab es noch eine Ergänzung aufgrund von neuesten Anforderungen.
Seit Dezember 2019 liegt der Planungsgenehmigungsbescheid vom Regierungspräsidium Darmstadt vor. Laut dem Genehmigungsbescheid muss innerhalb von 5 Jahren mit der Durchführung der Maßnahme begonnen werden, ansonsten tritt diese außer Kraft.
Die Maßnahme wird aufgrund von 2 Synergiemaßnahmen zu 100 % vom Land Hessen gefördert. Im Zuge der Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie ist die Stadt Erbach dazu verpflichtet diese Maßnahme bis 2027 umzusetzen. Die Projektumsetzung ist in den nächsten zwei Jahren notwendig, damit das Hess. Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz das Projekt und die Finanzierung nicht in Frage stellt.
Die Finanzierungszusage aus dem Jahr 2014 beläuft sich auf 320.000 €. Da die ursprüngliche Kostenkalkulation aus dem Jahr 2014 stammte und nicht für die gesamte Projektabwicklung ausreichen wird, wurden Anfang 2024 weitere Mittel in Höhe von 215.000 € beim HMULKV angemeldet
Die Maßnahme wurde entsprechend aufgeteilt:
· MA 0 – MA 2 im Jahr 2024
· MA 3 – MA 4 im Jahr 2025 – 2026
Das Baufenster für die Umsetzung der Maßnahme ist nur zwischen August bis September möglich, dies ist der Planungsgenehmigung zu entnehmen.
Rahmenvereinbarung zur Unterhaltung der Wald- und Wirtschaftswege
In der bisherigen Praxis wurde es so gehandhabt, dass die Jagdgenossenschaften in Erbach einen städtischen Zuschuss für die Unterhaltung der Wirtschaftswege in Höhe von 2.000 € erhalten. Dieser Zuschuss wurde bislang immer dann gewährt, wenn der Eigenanteil der Jagdgenossenschaften ebenfalls 2.000 € beträgt. Bei geringeren Ausgaben reduzierte sich der städtische Zuschuss
entsprechend und der Zuschuss konnte bislang nicht angespart werden.
In der Kassenprüfung des Revisionsamtes des Odenwaldkreises wurde 2021 empfohlen eine neue Regelung in Form einer Vereinbarung mit den jeweiligen Jagdgenossenschaften zu treffen.
Auf dieser Grundlage hat die Stadt einen Entwurf für eine entsprechende Vereinbarung vorgelegt und diesen intensiv mit den Verantwortlichen der Jagdgenossenschaften abgestimmt.
Im Rahmen der Diskussionen baten die Jagdgenossenschaften um Anhebung des Zuschusses auf 2.500 €. Auch diese Änderung wird mit der Vereinbarung realisiert. Jagdgenossenschaften, die den Abschluss einer Vereinbarung verweigern, werden von der Zahlung einer Zulage ausgenommen.
Planung und Neubau von zwei Feuerwehrhäusern Ebersberg/Schönnen und Erbach-West
In den Haushaltsberatungen 2024 wurde der Neubau von zwei Feuerwehrhäusern für die Standorte Schönnen-Ebersberg und Erbach-West beschlossen. Für 2024 sieht das Investitionsprogramm insoweit für beide Maßnahmen 200.000 € für die Planungen und in den Jahren 2025 und 2026 2.500.000 € für den Bau vor.
Der Feuerwehrbedarfs- und Entwicklungsplan sieht in seinen grundsätzlichen Zielen und Strategien derzeit lediglich Prüfaufträge bzw. Denkansätze für Modernisierungsmaßnahmen und den Neubau von gemeinsamen Feuerwehrhäusern vor. Um jetzt Planung und Neubau vorantreiben und in die Umsetzung gehen zu können, ist eine konkrete Regelung im Bedarfs- und Entwicklungsplan erforderlich.
Änderung der Eingruppierung Hauswirtschaft und Reinigung
Am 1. Januar 2024 ist der neue Tarifvertrag über die Eingruppierung der handwerklich tätigen kommunalen Beschäftigten in Hessen (HTB-H) in Kraft getreten. Dieser Tarifvertrag enthält insbesondere die neuen Tätigkeitsmerkmale für die Eingruppierung der handwerklich tätigen Beschäftigten.
Soweit sich eine höhere Eingruppierung als bisher ergeben sollte, muss die höhere Eingruppierung schriftlich beantragt werden.
Die Mitarbeiterinnen im Bereich Hauswirtschaft und Reinigung wurden den neuen Eingruppierungsmerkmalen zugeordnet.
Der Bereich Bauhof und Feuerwehr ist derzeit in Prüfung.
In unserem Archiv können Sie sich einen Überblick verschaffen, was die ÜWG im Laufe der Jahre für unsere Stadt erreicht hat.